Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)
Unternehmensverpflichtung § 9
Lieferantenverpflichtung § 10
Weitere Informationen
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz ist seit 01.01.2015 in Kraft. Anbei sind insbesondere zwei verschiedene Arten von „Verpflichtungen“ für in Österreich aktive Unternehmen relevant:
Seit dem 01.01.2015 verpflichtet das Bundes-Energieeffizienzgesetz große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits sowie zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Diese dürfen ausschließlich von registrierten Energiedienstleistern durchgeführt werden.
Energielieferanten, die im Vorjahr mindestens 25 GWh Energie an österreichische Endverbraucher geliefert haben, unterliegen der Lieferantenverpflichtung nach § 10 und haben für die Jahre 2015 bis 2020 in jedem Kalenderjahr individuell die Durchführung von Endenergieeffizienzmaßnahmen im Umfang der festgelegten Zielwerte nachzuweisen.
Positive Auswirkungen auf die Umwelt, volkswirtschaftliche Vorteile, die Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie die Erfüllung politischer Ziele sind die wesentlichsten Gründe für die Einführung des Energieeffizienzgesetzes. Im Detail sind die Ziele folgende:
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